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   BGH, 18.03.1998 - XII ZB 144/97   

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https://dejure.org/1998,8726
BGH, 18.03.1998 - XII ZB 144/97 (https://dejure.org/1998,8726)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1998 - XII ZB 144/97 (https://dejure.org/1998,8726)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1998 - XII ZB 144/97 (https://dejure.org/1998,8726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung aufgrund Versäumnis der Berufungsfrist - Versäumung der Berufungsfrist aufgrund verspäteter Einreichung der Berufung durch den Prozessbevollmächtigten - Hinreichende Glaubhaftmachung der Störung eines Telefaxgerätes auf der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 516
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit verschuldeter Fristversäumung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 1998, 31360569
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung

    Auszug aus BGH, 18.03.1998 - XII ZB 144/97
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, daß die Fristversäumung von der Partei bzw. ihrem Prozeßbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschluß vom 26. September 1991 - I ZB 12/91 - BGHR ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1 Glaubhaftmachung 3).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei bzw. ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (Senatsbeschluss vom 18. März 1998 - XII ZB 144/97 - juris Rn. 5).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05

    Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Wenn das Berufungsgericht angesichts der Tatsache, dass Faxe vom Gerät des Klägervertreters sowohl vor als auch nach dem Zeitraum von 23.46 Uhr bis 24.00 Uhr erfolgreich ordnungsgemäß gesendet worden sind, ein auf einem technischen Defekt im Faxgerät beruhendes Spontanversagen nicht als hinreichend glaubhaft gemacht, vielmehr einen Fehler des Klägervertreters bei der Bedienung des Faxgerätes nicht als ausgeschlossen, sondern als nahe liegend angesehen hat, so ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1998 - XII ZB 144/97, Umdruck S. 4).
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Unter Berücksichtigung dessen, dass dieser Umstand außerhalb der Wahrnehmungssphäre des Klägers liegt und von ihm deshalb nicht näher aufgeklärt werden kann, hätte das Berufungsgericht über dieses erhebliche Vorbringen nicht hinweggehen dürfen, sondern ihm nachgehen und sich zumindest einen Ausdruck aus dem Journal der auf Empfängerseite im fraglichen Zeitraum für den benutzten Telefaxanschluss eingesetzten Telefaxgeräte vorlegen lassen müssen, um daraus weitere Aufschlüsse über die vom Kläger behaupteten Funktionsstörungen zu gewinnen (vgl. etwa BVerfG, NJW 2006, 1505, 1506; BGH, Beschlüsse vom 10. November 1994 - IX ZB 67/94, NJW-RR 1995, 442 unter II 2; vom 18. März 1998 - XII ZB 144/97, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2287

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Sorgfaltspflichten bei der

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei bzw. ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BGH, B.v. 6.4.2011 - XII ZB 701/10 - juris Rn. 8; B.v. 18.3.1998 - XII ZB 144/97 - BeckRS 1998, 31360569).
  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2288

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung elektronischer Dokumente

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei bzw. ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BGH, B.v. 6.4.2011 - XII ZB 701/10 - juris Rn. 8; B.v. 18.3.1998 - XII ZB 144/97 - BeckRS 1998, 31360569).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 22 U 34/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigten verschuldet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 06.04.2011, XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972; BGH, Beschluss vom 18.03.1998, XII ZB 144/97, www.juris.de).
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